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Die Wissenschaft ist eine durch und durch demokratische Angelegenheit: nicht eine Herrschaft des Unverstandes, sondern der Sieg der besseren Einsicht.

– Franz Gschnitzer, Rechtsleben im Kleinstaat, 1957

 

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Dr. Verena Lorenz LL.M., Ihre öffentliche Notarin in Kufstein

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder übergeben wollen, ob Sie ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren oder Hilfe für Ihr Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte und beraten Sie vor allem auf den Gebieten Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht. Auch für grenzüberschreitende und für Ihre digitale Beurkundung, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Unparteiisch und diskret erläutern wir Ihnen zu Ihrem Anliegen alle
rechtlichen Sachverhalte, nennen Ihnen je nach Thematik die Vor- und
Nachteile und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn
Sie Verträge abschließen oder von uns erstellen lassen.

Dr. Verena
Lorenz LL.M.

Öffentliche Notarin

absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Sie war bereits während des Studiums als Vertragsassistentin am Institut für Zivilrecht, Abteilung Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig und wirkte zudem als Lehrbeauftragte für Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Franz-Gschnitzer-Preis der Universität Innsbruck ausgezeichnet.
Nach dem Gerichtspraktikum am Bezirks- und Landesgericht Innsbruck absolvierte sie ein Arbeitspraktikum in einer renommierten Londoner Anwaltskanzlei. Im Jahr 2005 trat sie in das Notariat ein und arbeitete als Notarsubstitutin bis zu ihrer Ernennung als öffentliche Notarin im Jahr 2025. Berufsbegleitend schloss sie ein postgraduales Studium an der Universität Wien mit dem akademischen Grad LL.M. ab.

Mag. Josef Kurz

Notarsubstitut

Die Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte 2017. Anschließend absolvierte Mag. Josef Kurz seine Gerichtspraxis am Bezirksgericht Kufstein und Landesgericht Innsbruck und begann im Oktober 2017 seine Laufbahn im Notariat Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein. Nach Ablegung der Notariatsprüfung arbeitet er seit 2022 als Notarsubstitut an der Amtsstelle II in Kufstein.

Dr. Verena
Lorenz LL.M.,
Ihre öffentliche
Notarin in
Kufstein

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder übergeben wollen, ob Sie ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren oder Hilfe für Ihr Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte und beraten Sie vor allem auf den Gebieten Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht. Auch für grenzüberschreitende und für Ihre digitale Beurkundung, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Unparteiisch und diskret erläutern wir Ihnen zu Ihrem Anliegen alle
rechtlichen Sachverhalte, nennen Ihnen je nach Thematik die Vor- und
Nachteile und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn
Sie Verträge abschließen oder von uns erstellen lassen.

DR. Verena
Lorenz LL.M.

Öffentliche Notarin

absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Sie war bereits während des Studiums als Vertragsassistentin am Institut für Zivilrecht, Abteilung Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig und wirkte zudem als Lehrbeauftragte für Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Franz-Gschnitzer-Preis der Universität Innsbruck ausgezeichnet.
Nach dem Gerichtspraktikum am Bezirks- und Landesgericht Innsbruck absolvierte sie ein Arbeitspraktikum in einer renommierten Londoner Anwaltskanzlei. Im Jahr 2005 trat sie in das Notariat ein und arbeitete als Notarsubstitutin bis zu ihrer Ernennung als öffentliche Notarin im Jahr 2025. Berufsbegleitend schloss sie ein postgraduales Studium an der Universität Wien mit dem akademischen Grad LL.M. ab.

Mag. Josef Kurz

Notarsubstitut

Die Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte 2017. Anschließend absolvierte Mag. Josef Kurz seine Gerichtspraxis am Bezirksgericht Kufstein und Landesgericht Innsbruck und begann im Oktober 2017 seine Laufbahn im Notariat Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein. Nach Ablegung der Notariatsprüfung arbeitet er seit 2022 als Notarsubstitut an der Amtsstelle II in Kufstein.










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Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies
gesetzlich zulässig ist, in elektronischer Form an.

Elektronisch durchgeführt werden können daher

- Beglaubigungen digitaler Signaturen (zum Beispiel von
Unterschriften/Signaturen auf einem Kaufvertrag)
- digitale Notariatsakte (zum Beispiel GmbH-Gründung,
Abtretungsverträge, Schenkungsverträge,
Übergabsverträge, Pflichtteilsverzichte, etc.)
- virtuelle Gesellschafterversammlungen (zum Beispiel
für die Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung einer GmbH)
Die Erbringung dieser elektronischen notariellen
Dienstleistungen erfolgt dergestalt, dass die
entsprechenden Urkunden im Rahmen einer
Videokonferenz, die über eine eigens eingerichtete
Plattform stattfindet, unter Einhaltung der
Bestimmungen der Notariatsordnung elektronisch
signiert werden. Dazu können eigens ausgestellte
qualifizierte elektronische Signaturen oder
die „ID-Austria“ verwendet werden.

Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die
Anfertigung einer beglaubigten Kopie wird der Beweis für die
Echtheit eines Dokuments erbracht. Dabei kann es sich zum
Beispiel um eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder
Ihre Pfandbestellungsurkunde oder um die Beglaubigung
Ihrer Unterschrift auf einem Kaufvertrag handeln.

Wir verstehen, dass die Regelung Ihrer Vermögensnachfolge
sowohl emotional als auch rechtlich komplex sein kann.
Daher legen wir großen Wert darauf, Ihnen ausreichend Zeit
und Beratung zu geben, um individuell zugeschnittene
Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Gut und sorgfältig
erarbeitete Lösungen sorgen für Rechtsfrieden und
verhindern so Streitigkeiten.

Ihre Vorsorgevollmacht

In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für
den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand
sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen
Sie im Voraus fest, wer Sie betreuen soll, wer sich um Ihre
finanziellen Angelegenheiten kümmern soll oder wer die
Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung trifft.
Wir gestalten die Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen.

Ihre Patientenverfügung

Es kann passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine
Krankheit nicht mehr selbst in der Lage sind, Ihre Wünsche
zu äußern, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen
angewendet werden dürfen und welche nicht. Ihre nächsten
Angehörigen kennen Ihre Meinung für diesen Fall zwar, aber
ohne eine Patientenverfügung können sie diese nicht
durchsetzen. Wir erstellen gerne ein entsprechendes
Dokument für Sie, in dem Ihre Wünsche festgehalten werden,
und registrieren die Verfügung. So kann sie im Ernstfall
dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.

Unser Liegenschaftsrechtservice

- Schenkungs - und Übergabeverträge
- Kaufverträge und Tauschverträge
- Treuhandschaften zur Absicherung der Kaufverträge
- Zahlreiche weitere Verträge wie Wohnungseigentumsverträge,
landwirtschaftliche
Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Pachtverträge und
Superädifikats- und Baurechtsverträge, Darlehensverträge und
Pfandurkunden sowie Löschungserklärungen
- Grundstücksteilungen und die Verbücherung von
Vermessungsurkunden
- Das Erstellen und Einbringen von Grundbuchsanträgen jeder
Art
- Einsicht in das Grundbuch und erstellen Grundbuchsauszüge
- Wir übernehmen die Selbstberechnung der
Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der
Grundbuch-Eintragungsgebühr.

Die Übertragung von Immobilien stellt eine der wichtigsten
Entscheidungen im Leben dar. Dabei sollten möglichst keine
offenen Fragen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen
bestehen. Die Errichtung von Schenkungsverträgen und
Übergabeverträgen gehört zur täglichen Arbeit von Notarin
Dr. Verena Lorenz LL.M. in Kufstein. Auch wenn die
Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, gilt
es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der
Übertragung von Immobilien weiterhin Grunderwerbsteuer
und Grundbucheintragungsgebühr an. Hier gilt es, die
steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu optimieren und
Befreiungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

Dank meines weitreichenden rechtlichen Wissen und meiner
Erfahrung sorge ich für eine verlässliche und sorgfältige
Vertragsgestaltung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.
Im Rahmen einer Treuhandschaft gewähre ich außerdem die
sichere finanzielle Abwicklung des Kaufvertrages für alle
Beteiligten. Gerne unterstützen wir Sie in unserem Notariat,
bieten Ihnen eine ausführliche und individuelle
Rechtsberatung sowie die Erstellung von Kaufverträgen an.

Übernahme von Treuhandschaften

Wenn es um große Summen geht, zum Beispiel für den Kauf
von Gesellschaften oder einer Immobilie, ist das ein Vorgang,
bei dem es um hohe Geldbeträge geht. Gerade beim
Haus-oder Wohnungskauf, unternimmt man diesen meist nur
einmal in seinem Leben. Daher sollten Sie in einem solchen
Fall finanziell optimal abgesichert sein, um nicht zu riskieren,
am Ende mit nichts dazustehen. Eine sehr verlässliche
Methode für diese Absicherung stellt eine Treuhandschaft
dar, die ich gerne übernehme.

Sowohl die Neugründung, die Umstrukturierung als auch die
Umgründung Ihres Unternehmens muss gut durchdacht sein.
Wir klären Sie umfassend über die verschiedenen möglichen
Rechtsformen auf und nennen Ihnen alle Vor- und Nachteile,
Rechtssicherheiten und Risiken. Ob Sie eine Personen- oder
eine Kapitalgesellschaft errichten wollen, wir
unterstützen Sie dabei und gestalten auch die
Gesellschaftsverträge oder Abtretungsverträge
maßgeschneidert.

Gerade das Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche.
Mit aller gebotenen Diskretion beraten wir Sie gerne in
allen rechtlichen Fragen sowohl im nationalen als auch im
internationalen Familienrecht. Eines der häufigsten Anliegen
in diesem Themenbereich dürften Eheverträge sein,
aber auch Partnerschaftsverträge für nichteheliche
Lebensgemeinschaften. Wir sind Ihnen gerne behilflich,
solche Verträge auszuarbeiten und zu formulieren, wodurch
auch verhindert werden kann und soll, dass es im Falle einer
Trennung zu einem „Rosenkrieg“ kommt.

Sie haben Fragen zu einem notariellen Anliegen, sind sich
aber noch nicht sicher, ob und welche Schritte erforderlich
sind? In einem unverbindlichen Beratungsgespräch
informiere ich Sie gerne über mögliche Vorgehensweisen,
rechtliche Rahmenbedingungen und erste Einschätzungen
zu Ihrem Anliegen – ganz ohne Verpflichtung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich
individuell und vertrauensvoll beraten.

Wir sind im Auftrag des Bezirksgerichts Kufstein für die
Verlassenschaften nach Todesfällen in den Gemeinden
Kufstein, Ebbs, Erl, Thiersee, Walchsee, Niederndorferberg,
Rettenschöß, Langkampfen, Bad Häring, Schwoich, Söll,
Ellmau, Scheffau in den Monaten Februar, Mai, August und
November zuständig. Wir laden nach Todesfällen die
nächsten Angehörigen und führen rasch, unbürokratisch und
kostengünstig das Verfahren durch. Selbstverständlich
beraten wir alle Erben individuell über die beste Form der
Erbantrittserklärung, über Erbteilungsübereinkommen und
die steuerlichen Folgen.

01‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎‎ ‎‎ ‎ ‎ ‎‎‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎Digitale Urkunden und elektronische Dienstleistungen

Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies gesetzlich zulässig ist, in elektronischer Form an.

Elektronisch durchgeführt werden können daher

- Beglaubigungen digitaler Signaturen (zum Beispiel von Unterschriften/Signaturen auf einem Kaufvertrag)
- digitale Notariatsakte (zum Beispiel GmbH-Gründung, Abtretungsverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Pflichtteilsverzichte, etc.)
- virtuelle Gesellschafterversammlungen (zum Beispiel für die Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung einer GmbH)
Die Erbringung dieser elektronischen notariellen Dienstleistungen erfolgt dergestalt, dass die entsprechenden Urkunden im Rahmen einer
Videokonferenz, die über eine eigens eingerichtete Plattform stattfindet, unter Einhaltung der Bestimmungen der Notariatsordnung elektronisch
signiert werden. Dazu können eigens ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturen oder die „ID-Austria“ verwendet werden.

Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die Anfertigung einer beglaubigten Kopie wird der Beweis für die Echtheit eines Dokuments erbracht. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder Ihre Pfandbestellungsurkunde oder um die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf einem Kaufvertrag handeln.

Wir verstehen, dass die Regelung Ihrer Vermögensnachfolge sowohl emotional als auch rechtlich komplex sein kann. Daher legen wir großen Wert darauf, Ihnen ausreichend Zeit und Beratung zu geben, um individuell zugeschnittene Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Gut und sorgfältig erarbeitete Lösungen sorgen für Rechtsfrieden und verhindern so Streitigkeiten.

Ihre Vorsorgevollmacht

In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen Sie im Voraus fest, wer Sie betreuen soll, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll oder wer die Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung trifft. Wir gestalten die Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen.

Ihre Patientenverfügung

Es kann passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden dürfen und welche nicht. Ihre nächsten Angehörigen kennen Ihre Meinung für diesen Fall zwar, aber ohne eine Patientenverfügung können sie diese nicht durchsetzen. Wir erstellen gerne ein entsprechendes Dokument für Sie, in dem Ihre Wünsche festgehalten werden, und registrieren die Verfügung. So kann sie im Ernstfall dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.

Unser Liegenschaftsrechtservice

- Schenkungs - und Übergabeverträge
- Kaufverträge und Tauschverträge
- Treuhandschaften zur Absicherung der Kaufverträge
- Zahlreiche weitere Verträge wie Wohnungseigentumsverträge, landwirtschaftliche
Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Pachtverträge und Superädifikats- und Baurechtsverträge, Darlehensverträge und Pfandurkunden sowie Löschungserklärungen
- Grundstücksteilungen und die Verbücherung von Vermessungsurkunden
- Das Erstellen und Einbringen von Grundbuchsanträgen jeder Art
- Einsicht in das Grundbuch und erstellen Grundbuchsauszüge
- Wir übernehmen die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der Grundbuch-Eintragungsgebühr.

Die Übertragung von Immobilien stellt eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben dar. Dabei sollten möglichst keine offenen Fragen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen bestehen. Die Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabeverträgen gehört zur täglichen Arbeit von Notarin Dr. Verena Lorenz LL.M. in Kufstein. Auch wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Übertragung von Immobilien weiterhin Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr an. Hier gilt es, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu optimieren und Befreiungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

Dank meines weitreichenden rechtlichen Wissen und meiner Erfahrung sorge ich für eine verlässliche und sorgfältige Vertragsgestaltung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Im Rahmen einer Treuhandschaft gewähre ich außerdem die sichere finanzielle Abwicklung des Kaufvertrages für alle Beteiligten. Gerne unterstützen wir Sie in unserem Notariat, bieten Ihnen eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung sowie die Erstellung von Kaufverträgen an.

Übernahme von Treuhandschaften

Wenn es um große Summen geht, zum Beispiel für den Kauf von Gesellschaften oder einer Immobilie, ist das ein Vorgang, bei dem es um hohe Geldbeträge geht. Gerade beim Haus-oder Wohnungskauf, unternimmt man diesen meist nur einmal in seinem Leben. Daher sollten Sie in einem solchen Fall finanziell optimal abgesichert sein, um nicht zu riskieren, am Ende mit nichts dazustehen. Eine sehr verlässliche Methode für diese Absicherung stellt eine Treuhandschaft dar, die ich gerne übernehme.

Sowohl die Neugründung, die Umstrukturierung als auch die Umgründung Ihres Unternehmens muss gut durchdacht sein. Wir klären Sie umfassend über die verschiedenen möglichen Rechtsformen auf und nennen Ihnen alle Vor- und Nachteile, Rechtssicherheiten und Risiken. Ob Sie eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft errichten wollen, wir unterstützen Sie dabei und gestalten auch die Gesellschaftsverträge oder Abtretungsverträge maßgeschneidert.

Gerade das Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche. Mit aller gebotenen Diskretion beraten wir Sie gerne in allen rechtlichen Fragen sowohl im nationalen als auch im internationalen Familienrecht. Eines der häufigsten Anliegen in diesem Themenbereich dürften Eheverträge sein, aber auch Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Wir sind Ihnen gerne behilflich, solche Verträge auszuarbeiten und zu formulieren, wodurch auch verhindert werden kann und soll, dass es im Falle einer Trennung zu einem „Rosenkrieg“ kommt.

Sie haben Fragen zu einem notariellen Anliegen, sind sich aber noch nicht sicher, ob und welche Schritte erforderlich sind? In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informiere ich Sie gerne über mögliche Vorgehensweisen, rechtliche Rahmenbedingungen und erste Einschätzungen zu Ihrem Anliegen – ganz ohne Verpflichtung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich individuell und vertrauensvoll beraten.

Wir sind im Auftrag des Bezirksgerichts Kufstein für die Verlassenschaften nach Todesfällen in den Gemeinden Kufstein, Ebbs, Erl, Thiersee, Walchsee, Niederndorferberg, Rettenschöß, Langkampfen, Bad Häring, Schwoich, Söll, Ellmau, Scheffau in den Monaten Februar, Mai, August und November zuständig. Wir laden nach Todesfällen die nächsten Angehörigen und führen rasch, unbürokratisch und kostengünstig das Verfahren durch. Selbstverständlich beraten wir alle Erben individuell über die beste Form der Erbantrittserklärung, über Erbteilungsübereinkommen und die steuerlichen Folgen.

DR. VERENA LORENZ LL.M.
ÖFFENTLICHE NOTARIN

GEORG PIRMOSER-STRASSE 5
A-6330 KUFSTEIN
T +43 5372 62142
KANZLEI@NOTARIAT-LORENZ.AT
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ÖFFNUNGSZEITEN
MO - DO
8:00 - 12:00 UHR
13:00 - 17:00 UHR
FR
8:00 - 12:00 UHR
13:00 - 16:00 UHR
Termine auch nach Vereinbarung flexibel möglich

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