Dr. Verena Lorenz LL.M.,
Ihre öffentliche Notarin
in Kufstein
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder übergeben wollen, ob Sie ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren oder Hilfe für Ihr Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte und beraten Sie vor allem auf den Gebieten Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht. Auch für grenzüberschreitende und für Ihre digitale Beurkundung, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Unparteiisch und diskret erläutern wir Ihnen zu Ihrem Anliegen alle rechtlichen Sachverhalte, nennen Ihnen je nach Thematik die Vor- und Nachteile und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Verträge abschließen oder von uns erstellen lassen.
Dr. Verena
Lorenz LL.M.
Öffentliche Notarin
absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Sie war bereits während des Studiums als Vertragsassistentin am Institut für Zivilrecht, Abteilung Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig und wirkte zudem als Lehrbeauftragte für Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Franz-Gschnitzer-Preis der Universität Innsbruck ausgezeichnet.
Nach dem Gerichtspraktikum am Bezirks- und Landesgericht Innsbruck absolvierte sie ein Arbeitspraktikum in einer renommierten Londoner Anwaltskanzlei. Im Jahr 2005 trat sie in das Notariat ein und arbeitete als Notariatssubstitutin bis zu ihrer Ernennung als öffentliche Notarin im Jahr 2025. Berufsbegleitend schloss sie ein postgraduales Studium an der Universität Wien mit dem akademischen Grad LL.M. ab.
Mag. Josef Kurz
Notarsubstitut
Die Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte 2017. Anschließend absolvierte Mag. Josef Kurz seine Gerichtspraxis am Bezirksgericht Kufstein und Landesgericht Innsbruck und begann im Oktober 2017 seine Laufbahn im Notariat Mag. Dr. Josef Kurz in Kufstein. Nach Ablegung der Notariatsprüfung arbeitet er seit 2022 als Notarsubstitut an der Amststelle II in Kufstein.
Dr. Verena
Lorenz LL.M.,
Ihre öffentliche
Notarin in
Kufstein
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder übergeben, ob Sie ein Unternehmen gründen wollen oder Hilfe für Ihr Testament benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte und beraten Sie vor allem auf den Gebieten Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Vorsorge.
Unparteiisch und diskret erläutern wir Ihnen zu Ihrem Anliegen alle rechtlichen Sachverhalte, nennen Ihnen je nach Thematik die Vor- und Nachteile und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Verträge abschließen oder von uns erstellen lassen.
DR. Verena Lorenz LL.M.
Öffentliche Notarin
absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Bereits während des Studiums war sie als Vertragsassistentin am Institut für Zivilrecht, Abteilung Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig und wirkte zudem als Lehrbeauftragte für Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck. Für ihre herausragenden Leistungen wurde sie mit dem Franz-Gschnitzer-Preis der Universität Innsbruck ausgezeichnet.
Nach dem Gerichtspraktikum am Bezirks- und Landesgericht Innsbruck absolvierte sie ein Arbeitspraktikum in einer renommierten Londoner Anwaltskanzlei. Im Jahr 2005 trat sie in das Notariat in Kufstein ein und ist seither als Notariatssubstitutin tätig. Berufsbegleitend schloss sie ein postgraduales Studium an der Universität Wien mit dem akademischen Grad LL.M. ab. Die Notariatsprüfungen in 2007 und 2008 sowie im Jahr 2010 die Rechtsanwalt-Ergänzungsprüfung absolvierte Frau Dr. Verena Lorenz mit Auszeichnung. Von Juni 2022 bis April 2025 war sie als Notarsubstitutin im öffentlichen Notariat Mag. Dr. Josef Kurz tätig. Im Mai 2025 wurde sie zur öffentlichen Notarin in Innsbruck, Tirol, angelobt.
Mag. Josef Kurz
Notarsubstitut
Die Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) erfolgte 2017. Anschließend absolvierte Mag. Josef Kurz seine Gerichtspraxis am Bezirksgericht Kufstein und Landesgericht Innsbruck und begann im Oktober 2017 seine Laufbahn im Notariat Mag. Dr. Josef Kurz. Die Notariatsprüfung legte er im Mai 2022 am Landesgericht Innsbruck ab und wurde im Juni 2022 zum Notarsubstitut beim öffentlichen Notar Mag. Dr. Josef Kurz ernannt. Seit Mai 2025 arbeitet Mag. Josef Kurz als Notarsubstitut bei der öffentlichen Notarin Dr. Verena Lorenz, LL.M. Er nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Notariatsakademie teil.
Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies gesetzlich zulässig ist, in elektronischer Form an.
Elektronisch durchgeführt werden können daher
- Beglaubigungen digitaler Signaturen (zum Beispiel von Unterschriften/Signaturen auf einem Kaufvertrag)
- digitale Notariatsakte (zum Beispiel GmbH-Gründung, Abtretungsverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Pflichtteilsverzichte, etc.)
- virtuelle Gesellschafterversammlungen (zum Beispiel für die Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung einer GmbH)
Die Erbringung dieser elektronischen notariellen Dienstleistungen erfolgt dergestalt, dass die entsprechenden Urkunden im Rahmen einer
Videokonferenz, die über eine eigens eingerichtete Plattform stattfindet, unter Einhaltung der Bestimmungen der Notariatsordnung elektronisch
signiert werden. Dazu können eigens ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturen oder
die „ID-Austria“ verwendet werden.
Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die Anfertigung einer beglaubigten Kopie wird der Beweis für die Echtheit eines Dokuments erbracht. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde handeln oder um die Beglaubigung Ihrer
Unterschrift auf einem Kaufvertrag. Um die geleistete Unterschrift jederzeit nachvollziehen zu können, verbleibt bei uns ein Blatt mit Ihrer Kontrollunterschrift – schließlich kann sich Ihre Unterschrift im Laufe der Jahre verändern.
Unsere Notariatskanzlei Dr. Verena Lorenz, LL.M. in
Kufstein ist darauf spezialisiert, Ihre Anliegen im Erbrecht
professionell zu bearbeiten. Wir verstehen, dass
Nachlassangelegenheiten sowohl emotional als auch
rechtlich komplex sein können. Daher legen wir großen
Wert darauf, Ihnen individuell zugeschnittene Lösungen
anzubieten. Unser Team arbeitet sorgfältig daran, dass
Ihr letzter Wille korrekt und klar formuliert ist, um
Unklarheiten und Streitigkeiten zu verhindern. In unserer
Kanzlei im Bezirk Kufstein bieten wir Ihnen nicht nur
rechtliche Expertise, sondern auch eine einfühlsame
und vertrauenswürdige Beratung.
Es kann passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden dürfen und welche nicht. Ihre nächsten Angehörigen kennen Ihre Meinung für diesen Fall zwar, aber ohne eine Vollmacht können sie diese nicht durchsetzen. Wir erstellen gerne ein entsprechendes Dokument für Sie, in dem Ihre Wünsche festgehalten werden, und registrieren die Verfügung. So kann sie im Ernstfall dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.
Ihre Vorsorgevollmacht
In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall, wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen Sie im Voraus fest, wer Sie betreuen soll, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll oder wer die Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung trifft. Wir gestalten die Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen und beglaubigen sie.
- Übergabsverträge und Schenkungsverträge
- Kaufverträge und Tauschverträge
- Treuhandschaften zur Absicherung der Kaufverträge
- Zahlreiche weitere Verträge wie Wohnungseigentumsverträge, landwirtschaftliche
Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Mietverträge, Pachtverträge und Baurechtsverträge,
Darlehensverträge und Pfandurkunden sowie Löschungserklärungen
- Grundstücksteilungen und die Verbücherung von Vermessungsurkunden
- Das Erstellen und Einbringen von Grundbuchsanträgen jeder Art
- Einsicht in das Grundbuch und erstellen Grundbuchsauszüge
- Wir übernehmen die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer
und der Grundbuch-Eintragungsgebühr.
Die Übertragung von Immobilien stellt eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Bürgers dar. Dabei sollten möglichst keine offenen Fragen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen bestehen. Die Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabsverträgen gehört zur
täglichen Arbeit von Notarin Dr. Verena Lorezn LL.M. in Kufstein. Auch wenn die Erbschafts-
und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt
bei der Übertragung von Immobilien weiterhin Grunderwerbsteuer an.
Mit einem Kaufvertrag, der von einem Notar errichtet wird, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn dank meinem weitreichenden rechtlichen Wissen und meiner Erfahrung sorge ich für eine verlässliche und sorgfältige Vertragsgestaltung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Im Rahmen einer Treuhandschaft gewähre ich außerdem die sichere finanzielle Abwicklung des Kaufvertrages für alle Beteiligten. Gerne unterstützen wir Sie in unserem Notariat, bieten Ihnen eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung sowie die Erstellung von Kaufverträgen in
Kufstein in Tirol an.
Übernahme von Treuhandschaften durch Dr. Verena Lorenz, LL.M.
Wenn es um große Summen geht, zum Beispiel für den Kauf oder die Errichtung eines Hauses oder einer Wohnung, ist das ein Vorgang, den man meist nur einmal in seinem Leben unternimmt. Daher sollten Sie in einem solchen Fall finanziell optimal abgesichert sein, um nicht zu riskieren, am Ende mit nichts dazustehen. Eine sehr verlässliche Methode für diese Absicherung stellt eine Treuhandschaft dar, die von Ihrem Notar übernommen wird.
Sowohl die Neugründung als auch die Umgründung eines Unternehmens muss gut durchdacht
sein. Wir klären Sie umfassend über die verschiedenen möglichen Rechtsformen auf und
nennen Ihnen alle Vor- und Nachteile, Rechtssicherheiten und Risiken. Ob Sie eine Personen-
oder eine Kapitalgesellschaft errichten wollen, wir unterstützen Sie dabei und gestalten auch die
Gesellschaftsverträge oder Abtretungsverträge.
Gerade das Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche. Mit aller gebotenen Diskretion beraten wir Sie gerne in allen rechtlichen Fragen. Eines der häufigsten Anliegen in diesem
Themenbereich dürften Eheverträge sein, aber auch Partnerschaftsverträge für nichteheliche
Lebensgemeinschaften. Wir sind Ihnen gerne behilflich, solche Verträge auszuarbeiten und zu
formulieren, wodurch auch verhindert werden kann und soll, dass es im Falle einer Trennung zu
einem „Rosenkrieg“ kommt.
Sie haben Fragen zu einem notariellen Anliegen, sind sich aber noch nicht sicher, ob und welche Schritte erforderlich sind? In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informiere ich Sie gerne über mögliche Vorgehensweisen, rechtliche Rahmenbedingungen und erste Einschätzungen zu Ihrem Anliegen – ganz ohne Verpflichtung.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich individuell und vertrauensvoll beraten.
Wir sind im Auftrag des Bezirksgerichts Kufstein für die Verlassenschaften nach Todesfällen in den Gemeinden Kufstein, Ebbs, Erl, Thiersee, Walchsee, Niederndorferberg, Rettenschöß, Langkampfen, Bad Häring, Schwoich, Söll, Ellmau, Scheffau in den Monaten Februar, Mai, August und November zuständig. Wir laden nach Todesfällen die nächsten Angehörigen und führen rasch, unbürokratisch und kostengünstig das Verfahren durch. Selbstverständlich beraten wir alle Erben individuell über die beste Form der Erbantrittserklärung, über Erbteilungsübereinkommen und die steuerlichen Folgen.
Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen, für die dies gesetzlich zulässig ist, in elektronischer Form an.
Elektronisch durchgeführt werden können daher
- Beglaubigungen digitaler Signaturen (zum Beispiel von Unterschriften/Signaturen auf einem Kaufvertrag)
- digitale Notariatsakte (zum Beispiel GmbH-Gründung, Abtretungsverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Pflichtteilsverzichte, etc.)
- virtuelle Gesellschafterversammlungen (zum Beispiel für die Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung einer GmbH)
Die Erbringung dieser elektronischen notariellen Dienstleistungen erfolgt dergestalt, dass die entsprechenden Urkunden im Rahmen einer
Videokonferenz, die über eine eigens eingerichtete Plattform stattfindet, unter Einhaltung der Bestimmungen der Notariatsordnung elektronisch
signiert werden. Dazu können eigens ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturen oder die „ID-Austria“ verwendet werden.
Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die Anfertigung einer beglaubigten Kopie
wird der Beweis für die Echtheit eines Dokuments erbracht. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder Ihre Pfandbestellungsurkunde oder um die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf einem Kaufvertrag handeln.
Wir verstehen, dass die Regelung Ihrer Vermögensnachfolge sowohl emotional als auch rechtlich komplex sein kann. Daher legen wir großen Wert darauf, Ihnen ausreichend Zeit und Beratung zu geben, um individuell zugeschnittene Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Gut und sorgfältig erarbeitete Lösungen sorgen für Rechtsfrieden und verhindern so Streitigkeiten.
In einer solchen Vollmacht geht es um Ihre Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall,
wenn Sie in einem Zustand sind, in dem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Legen Sie
im Voraus fest, wer Sie betreuen soll, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern
soll oder wer die Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung trifft. Wir gestalten die
Vollmacht ganz nach Ihren Wünschen.
Ihre Patientenverfügung
Es kann passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst in der
Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen angewendet
werden dürfen und welche nicht. Ihre nächsten Angehörigen kennen Ihre Meinung für diesen
Fall zwar, aber ohne eine Patientenverfügung können sie diese nicht durchsetzen. Wir erstellen gerne ein
entsprechendes Dokument für Sie, in dem Ihre Wünsche festgehalten werden, und registrieren
die Verfügung. So kann sie im Ernstfall dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.
- Schenkungs - und Übergabeverträge
- Kaufverträge und Tauschverträge
- Treuhandschaften zur Absicherung der Kaufverträge
- Zahlreiche weitere Verträge wie Wohnungseigentumsverträge, landwirtschaftliche
Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Pachtverträge und Superädifikats- und Baurechtsverträge, Darlehensverträge und Pfandurkunden sowie Löschungserklärungen
- Grundstücksteilungen und die Verbücherung von Vermessungsurkunden
- Das Erstellen und Einbringen von Grundbuchsanträgen jeder Art
- Einsicht in das Grundbuch und erstellen Grundbuchsauszüge
- Wir übernehmen die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer
und der Grundbuch-Eintragungsgebühr.
Die Übertragung von Immobilien stellt eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben dar. Dabei sollten möglichst keine offenen Fragen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen bestehen. Die Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabeverträgen gehört zur täglichen Arbeit von Notarin Dr. Verena Lorenz LL.M. in Kufstein. Auch wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Übertragung von Immobilien weiterhin Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr an. Hier gilt es, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu optimieren und Befreiungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Dank meines weitreichenden rechtlichen Wissen und meiner Erfahrung sorge ich für eine verlässliche und sorgfältige Vertragsgestaltung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Im Rahmen einer Treuhandschaft gewähre ich außerdem die sichere finanzielle Abwicklung des Kaufvertrages für alle Beteiligten. Gerne unterstützen wir Sie in unserem Notariat, bieten Ihnen eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung sowie die Erstellung von Kaufverträgen an.
Wenn es um große Summen geht, zum Beispiel für den Kauf von Gesellschaften oder einer Immobilie, ist das ein Vorgang, bei dem es um hohe Geldbeträge geht. Gerade beim Haus-oder Wohnungskauf, unternimmt man diesen meist nur einmal in seinem Leben. Daher sollten Sie in einem solchen Fall finanziell optimal abgesichert sein, um nicht zu riskieren, am Ende mit nichts dazustehen. Eine sehr verlässliche Methode für diese Absicherung stellt eine Treuhandschaft dar, die ich gerne übernehme.
Sowohl die Neugründung, die Umstrukturierung als auch die Umgründung Ihres Unternehmens muss gut durchdacht sein. Wir klären Sie umfassend über die verschiedenen möglichen Rechtsformen auf und nennen Ihnen alle Vor- und Nachteile, Rechtssicherheiten und Risiken. Ob Sie eine Personen-
oder eine Kapitalgesellschaft errichten wollen, wir unterstützen Sie dabei und gestalten auch die Gesellschaftsverträge oder Abtretungsverträge maßgeschneidert.
Gerade das Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche. Mit aller gebotenen Diskretion
beraten wir Sie gerne in allen rechtlichen Fragen sowohl im nationalen als auch im internationalen Familienrecht. Eines der häufigsten Anliegen in diesem
Themenbereich dürften Eheverträge sein, aber auch Partnerschaftsverträge für nichteheliche
Lebensgemeinschaften. Wir sind Ihnen gerne behilflich, solche Verträge auszuarbeiten und zu
formulieren, wodurch auch verhindert werden kann und soll, dass es im Falle einer Trennung zu
einem „Rosenkrieg“ kommt.
Sie haben Fragen zu einem notariellen Anliegen, sind sich aber noch nicht sicher, ob und welche Schritte erforderlich sind? In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informiere ich Sie gerne über mögliche Vorgehensweisen, rechtliche Rahmenbedingungen und erste Einschätzungen zu Ihrem Anliegen – ganz ohne Verpflichtung.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich individuell und vertrauensvoll beraten.
Wir sind im Auftrag des Bezirksgerichts Kufstein für die Verlassenschaften nach Todesfällen in den Gemeinden Kufstein, Ebbs, Erl, Thiersee, Walchsee, Niederndorferberg, Rettenschöß, Langkampfen, Bad Häring, Schwoich, Söll, Ellmau, Scheffau in den Monaten Februar, Mai, August und November zuständig.
Wir laden nach Todesfällen die nächsten Angehörigen und führen rasch, unbürokratisch und kostengünstig das Verfahren durch. Selbstverständlich beraten wir alle Erben individuell über die beste Form der Erbantrittserklärung, über Erbteilungsübereinkommen und die steuerlichen Folgen.